Ablauf & Kosten

Ablauf

Nach Ihrer Kontaktaufnahme und Schilderung Ihres Anliegens vereinbaren wir in der Regel zunächst einen Termin für eine Erstberatung.

In diesem Gespräch tauschen wir uns über Ihre individuelle Situation aus. Ich erläutere die rechtliche Lage, zeige mögliche Vorgehensweisen auf und beantworte Ihre Fragen. Anschließend entscheiden wir gemeinsam über die nächsten sinnvollen Schritte.

Die Beratung findet wahlweise in deutscher oder englischer Sprache statt.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, mich mit Ihrer Vertretung zu beauftragen, übernehme ich die weitere Korrespondenz mit Behörden oder Gerichten und begleite Sie während des gesamten Verfahrens. Dabei halte ich Sie jederzeit über den Stand Ihres Falls auf dem Laufenden.

Kosten

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach Art und Umfang der Vertretung sowie dem voraussichtlichen Aufwand Ihres individuellen Falls.

Vor Beginn einer Vertretung erhalten Sie daher eine transparente Honorarvereinbarung, die sich am Umfang und der Komplexität Ihres Falls orientiert. In bestimmten Fällen ist auch eine Abrechnung nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) möglich. Dieses regelt für jede Verfahrensart und anwaltliche Tätigkeit gesetzliche Gebühren, die gelten, wenn keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird. Im Migrationsrecht lässt sich eine umfassende Beratung allerdings häufig nicht hinreichend über diese gesetzlichen Gebühren abbilden.

Die Kosten für eine Erstberatung betragen in der Regel 190 € (inkl. MwSt.).

Wenn Sie sich anschließend dafür entscheiden, mich mit Ihrer Vertretung zu beauftragen, werden die Kosten der Erstberatung auf das weitere Honorar angerechnet.

Eine qualifizierte rechtliche Beratung sollte nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Wenn eine Einmalzahlung für Sie schwierig ist, sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam finden wir eine Lösung, beispielsweise durch eine Ratenzahlung.